Was sind Warenursprung und Präferenzen?

Präferenzen sind zollrechtliche Vorzugsbehandlungen für Waren aus bestimmten Ländern und Gebieten. Exporte und Importe können mit Hilfe von Präferenzen kostengünstiger gestaltet werden. Das wirkt sich positiv auf die Wettbewerbs­fähigkeit der eigenen Produkte gegenüber Mitbewerbern aus.

Es gibt zahlreiche Präferenzabkommen zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten oder Staatengruppen. Aufgrund dieser Abkommen können Unternehmen Waren zu einem reduzierten Zoll­satz oder sogar zollfrei ein- oder ausführen. Die eingesparten Zollab­gaben können erheblich sein. Eine präferenzielle Behandlung kann deswegen ein maßgeblicher Faktor bei der Planung und dem Aufbau von Geschäftsbeziehungen oder der Auswahl von Produktionsstand­orten oder Lieferländern sein.

Auch bei bereits implementierten Abläufen gibt es oft Optimierungs­möglichkeiten und Handlungsoptionen, um deutliche Einsparungen zu erzielen. Um diese Chancen zu nutzen, ist eine fundierte Kenntnis der entsprechenden Abkommen und Regelungen unerlässlich. Da das Präferenzrecht jedoch zu den kompliziertesten Bereichen des Zoll­rechts zählt, finden Präferenzen in den Unternehmen teilweise nicht ausreichende Berücksichtigung.

Für Unternehmen gilt deshalb: Sowohl das auszuführende Gut als auch die Enddestination, die Endverwendung und der Endempfänger sind genau zu prüfen:

Lieferantenerklärungen

Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EEC) wird der Ursprungs­nachweis durch die Lieferantenerklärung erbracht. Lieferantenerklä­rungen dienen Exporteuren als vorgeschriebene Dokumente für die Beantragung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR- MED bei der deutschen Zollverwaltung. Diese Bescheinigung ermög­licht dem Importeur in bestimmten Partnerländern eine zollbegüns­tigte Einfuhr. Die rechtmäßige Ausstellung von Lieferantenerklä­rungen durch den Hersteller oder den Zwischenhändler ist an komplizierte Voraussetzungen gebunden, die vor der Ausstellung geprüft werden müssen.

Der Ermächtigte Ausführer

Die Bewilligung zum Ermächtigten Ausführer sichert einem Unterneh­men eine deutliche Beschleunigung der Prozesse und bringt höhere Flexibilität mit sich. Ein Ermächtigter Ausführer kann Präferenznach­weise jederzeit eigenverantwortlich ohne Mitwirkung der Zollver­waltung ausstellen – auch oberhalb der Wertgrenze von 6.000 Euro! Voraussetzung ist jedoch, dass das Unternehmen seine Zuverlässig­keit in Bezug auf die Einhaltung und Kenntnis des Präferenzrechts nachweist. Dies erfolgt anhand der internen Arbeits- und Organisa­tionsanweisungen sowie der Benennung eines Gesamtverantwort­lichen. Dieser ist Ansprechpartner für den Zoll und trägt die Verant­wortung für die Richtigkeit der Ursprungszeugnisse im Unternehmen. Er muss vertiefte Kenntnisse im Präferenzrecht nachweisen können.

Eine fundierte Ausbildung ist die unverzichtbare Grundlage. Die AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE bietet sowohl Basis- und Expert-Seminare als Spezial-Seminare, die einzelne Themenbereiche oder aktuelle Entwicklungen thematisieren.